Pflegegeld, Sachleistungen, Zuschüsse und Ansprüche im Überblick.
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld — ein monatlicher Barbetrag, der seit Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen ist. Hier finden Sie alle aktuellen Beträge je Pflegegrad, die Voraussetzungen und was es mit dem Pflicht-Beratungsbesuch auf sich hat.
Pflegesachleistung oder Pflegegeld — das muss kein Entweder-oder sein. Die Kombinationsleistung erlaubt beides gleichzeitig, anteilig und flexibel. Hier erfahren Sie, welche Beträge 2025 gelten und wie die Verrechnung in der Praxis funktioniert.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu — auch bei Pflegegrad 1 — und beläuft sich seit Januar 2025 auf 131 Euro im Monat. Viele schöpfen ihn nicht aus, obwohl er sich ansparen und ins nächste Halbjahr mitnehmen lässt. Hier erfahren Sie alles Wichtige.