Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Ein Unfall, ein Schlaganfall — und plötzlich kann niemand mehr für Sie unterschreiben. Die Vorsorgevollmacht verhindert, dass dann ein Gericht entscheidet, wer Ihre Angelegenheiten regelt.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wollen — und welche nicht. Ärzte sind daran gebunden.
Eine Betreuungsverfügung richtet sich direkt an das Gericht — und sagt ihm, wen Sie sich als Betreuer wünschen. Oder wen auf keinen Fall.