Beatmungspflege und Heimbeatmung
Beatmungspflege ist der häufigste Anlass für außerklinische Intensivpflege. Gemeint ist die dauerhafte Versorgung von Menschen, deren Atmung maschinell unterstützt wird — nicht-invasiv über eine Maske oder invasiv über eine Trachealkanüle im Tracheostoma. Findet diese Versorgung in der eigenen Wohnung statt, wird sie auch Heimbeatmung genannt.
Die pflegerische Aufgabe geht weit über das Bedienen des Gerätes hinaus: Absaugen, Kanülenpflege, Überwachung der Vitalwerte, Notfallbereitschaft rund um die Uhr. Dafür setzen Intensivpflegedienste examinierte Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation ein.
Seit der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2023 gehört zur Beatmungspflege eine regelmäßige Potenzialerhebung: Der Medizinische Dienst prüft, ob eine Entwöhnung von der Beatmung — das sogenannte Weaning — möglich ist. Was daraus für den Einzelfall folgt, entscheiden die behandelnden Ärzte gemeinsam mit der Krankenkasse.
Verordnet wird die Beatmungspflege nach § 37c SGB V durch den behandelnden Arzt, genehmigt wird sie von der Krankenkasse. Die Kosten trägt in aller Regel die gesetzliche Krankenversicherung.
Fragen für das Erstgespräch mit einem Pflegedienst
- Versorgt der Dienst invasiv beatmete Patienten — und mit welcher Zusatzqualifikation?
- Wie viele Fachkräfte gehören zum Team, das die Versorgung übernehmen würde?
- Wer springt ein, wenn eine Schicht kurzfristig ausfällt?
- Wer koordiniert Hilfsmittel, Verordnungen und die Abstimmung mit der Klinik?

