Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten eine echte Alternative zum Pflegeheim: selbstbestimmtes Leben in kleinen Gruppen, mit professioneller Pflege und persönlicher Atmosphäre. Über 7.000 Pflege-WGs gibt es bereits in Deutschland — Tendenz stark steigend.
Eine Pflege-Wohngemeinschaft (auch: ambulant betreute Wohngruppe) ist eine Wohnform, in der 3 bis 12 pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer barrierefreien Wohnung leben. Jeder Bewohner hat ein eigenes Privatzimmer und nutzt Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer und Bad.
Pflege-WGs eignen sich besonders für Menschen, die nicht mehr allein leben können oder möchten, aber die Selbstbestimmung und Gemeinschaft eines Heims vorziehen. PflegeNah leitet Ihre Anfrage gezielt an Pflege-Wohngemeinschaften in Ihrer Nähe weiter.
Die Kosten einer Pflege-WG setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse liegt der monatliche Eigenanteil deutlich unter dem eines Pflegeheims.
| Kostenart | Monatlich (ca.) | Finanzierung |
|---|---|---|
| Miete + Nebenkosten | 300 – 800 € | Eigenanteil / Wohngeld |
| Haushaltsgeld | 200 – 400 € | Eigenanteil |
| Pflege (Sachleistung) | Je nach Pflegegrad | Pflegekasse (§ 36 SGB XI) |
| Betreuungspauschale | 350 – 600 € | Eigenanteil / Entlastungsbetrag |
| Wohngruppenzuschlag | Auskunft der Pflegekasse* | Pflegekasse (§ 38a SGB XI)* |
* Ob und in welcher Höhe der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI derzeit gezahlt wird, ändert sich mit den Pflegereformen. Die verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt Ihre Pflegekasse.
Welche Wohnform passt zu Ihrer Situation? Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Pflege-WG | Pflegeheim | Ambulante Pflege |
|---|---|---|---|
| Selbstbestimmung | Hoch — Mieterstatus | Eingeschränkt | Hoch — eigene Wohnung |
| Kosten (Eigenanteil) | 800-1.500 €/Monat | 1.800-3.500 €/Monat | Variabel |
| Gemeinschaft | 3-12 Mitbewohner | Große Einrichtung | Allein / mit Familie |
| Pflegedienst-Wahl | Frei wählbar | Hauseigenes Personal | Frei wählbar |
| Heimaufsicht | Landesrecht (WTG) | Strenge Regulierung | Keine |
| Nachtpräsenz | Individuell regelbar | Immer vorhanden | Nur bei Bedarf |

In einer Pflege-WG sind die Bewohner Mieter mit allen Rechten nach dem Mietrecht — sie bestimmen selbst über Tagesablauf, Mahlzeiten und die Wahl des Pflegedienstes. Im Pflegeheim ist man Bewohner einer stationären Einrichtung mit vorgegebenem Tagesablauf. Pflege-WGs haben in der Regel 3-12 Bewohner, während Pflegeheime deutlich größer sind. Die Kosten einer Pflege-WG sind oft niedriger als im Pflegeheim.
Die Gesamtkosten setzen sich aus Miete (300-800 €), Haushaltsgeld (200-400 €), Pflege (abhängig vom Pflegegrad) und Betreuungspauschale (350-600 €) zusammen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse (Sachleistung, Pflegegeld, Wohngruppenzuschlag) liegt der Eigenanteil für Bewohner mit Pflegegrad 3 typischerweise bei 800-1.500 € pro Monat — deutlich weniger als in den meisten Pflegeheimen.
Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI war zuletzt Gegenstand mehrerer Reformvorhaben — Anspruch und Höhe können sich deshalb kurzfristig ändern. Wir nennen hier bewusst keinen Betrag. Die aktuelle Höhe und ob Ihre Wohngruppe die Voraussetzungen erfüllt, erfahren Sie verbindlich bei Ihrer Pflegekasse oder in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Ja. Eine Pflege-WG kann von Angehörigen, Pflegediensten oder Privatpersonen gegründet werden. Voraussetzungen: eine geeignete barrierefreie Wohnung, mindestens 3 pflegebedürftige Mitbewohner und ein ambulanter Pflegedienst. Die genauen Vorgaben regelt das jeweilige Landesrecht (z. B. WTG in NRW, WTPG in Baden-Württemberg). Gründungsberatung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten oder über PflegeNah.