Pflege-WG finden —
gemeinsam
statt allein.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten eine echte Alternative zum Pflegeheim: selbstbestimmtes Leben in kleinen Gruppen, mit professioneller Pflege und persönlicher Atmosphäre. Über 7.000 Pflege-WGs gibt es bereits in Deutschland — Tendenz stark steigend.

Wissen

Was ist eine
Pflege-WG?

Eine Pflege-Wohngemeinschaft (auch: ambulant betreute Wohngruppe) ist eine Wohnform, in der 3 bis 12 pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer barrierefreien Wohnung leben. Jeder Bewohner hat ein eigenes Privatzimmer und nutzt Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer und Bad.

  • Mieterstatus — Bewohner sind Mieter mit allen Rechten nach dem Mietrecht, nicht Heimbewohner
  • Selbstbestimmung — Tagesablauf, Mahlzeiten und Aktivitäten werden gemeinsam gestaltet
  • Freie Pflegedienstwahl — Die WG-Bewohner wählen ihren Pflegedienst selbst und können ihn jederzeit wechseln
  • Alltagsbegleitung — Eine Präsenzkraft (keine Pflegefachkraft) sorgt für Struktur, Kochen und Begleitung im Alltag

Pflege-WGs eignen sich besonders für Menschen, die nicht mehr allein leben können oder möchten, aber die Selbstbestimmung und Gemeinschaft eines Heims vorziehen. PflegeNah leitet Ihre Anfrage gezielt an Pflege-Wohngemeinschaften in Ihrer Nähe weiter.

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Wer und warum

Kosten einer
Pflege-WG

Die Kosten einer Pflege-WG setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse liegt der monatliche Eigenanteil deutlich unter dem eines Pflegeheims.

KostenartMonatlich (ca.)Finanzierung
Miete + Nebenkosten300 – 800 €Eigenanteil / Wohngeld
Haushaltsgeld200 – 400 €Eigenanteil
Pflege (Sachleistung)Je nach PflegegradPflegekasse (§ 36 SGB XI)
Betreuungspauschale350 – 600 €Eigenanteil / Entlastungsbetrag
WohngruppenzuschlagAuskunft der Pflegekasse*Pflegekasse (§ 38a SGB XI)*

* Ob und in welcher Höhe der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI derzeit gezahlt wird, ändert sich mit den Pflegereformen. Die verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt Ihre Pflegekasse.

Rechtliche Grundlagen
der Pflege-WG

Achtung — Gesetzesänderung: Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI war zuletzt Gegenstand mehrerer Reformvorhaben. Weil sich Anspruch und Höhe dadurch kurzfristig ändern können, nennen wir hier bewusst keinen Betrag: Die verbindliche Auskunft für Ihre Wohngruppe gibt Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
  • § 38a SGB XI — Wohngruppenzuschlag: Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen können einen Zuschlag zusätzlich zur Sachleistung oder zum Pflegegeld erhalten. Voraussetzung: mindestens 3 Pflegebedürftige, gemeinsame Präsenzkraft. Die aktuell geltende Höhe erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
  • Landesrecht (WTG / WTPG): Die Regelungen für Pflege-WGs unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. In NRW gilt das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), in Baden-Württemberg das WTPG. Pflege-WGs unterliegen einer leichteren Aufsicht als Pflegeheime.
  • Mietrecht: Bewohner einer Pflege-WG sind Mieter. Es gilt das BGB-Mietrecht, nicht das Heimrecht. Dies garantiert Kündigungsschutz und freie Wahl des Pflegedienstes.
  • Ansprüche der Pflegekasse: Neben Sachleistung/Pflegegeld können WG-Bewohner auch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI in Anspruch nehmen.

Pflege-WG vs. Pflegeheim
vs. Ambulante Pflege

Welche Wohnform passt zu Ihrer Situation? Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumPflege-WGPflegeheimAmbulante Pflege
SelbstbestimmungHoch — MieterstatusEingeschränktHoch — eigene Wohnung
Kosten (Eigenanteil)800-1.500 €/Monat1.800-3.500 €/MonatVariabel
Gemeinschaft3-12 MitbewohnerGroße EinrichtungAllein / mit Familie
Pflegedienst-WahlFrei wählbarHauseigenes PersonalFrei wählbar
HeimaufsichtLandesrecht (WTG)Strenge RegulierungKeine
NachtpräsenzIndividuell regelbarImmer vorhandenNur bei Bedarf
Senioren verbringen gemeinsam Zeit im Gemeinschaftsraum einer Pflege-WG

Häufige Fragen zur
Pflege-WG

In einer Pflege-WG sind die Bewohner Mieter mit allen Rechten nach dem Mietrecht — sie bestimmen selbst über Tagesablauf, Mahlzeiten und die Wahl des Pflegedienstes. Im Pflegeheim ist man Bewohner einer stationären Einrichtung mit vorgegebenem Tagesablauf. Pflege-WGs haben in der Regel 3-12 Bewohner, während Pflegeheime deutlich größer sind. Die Kosten einer Pflege-WG sind oft niedriger als im Pflegeheim.

Die Gesamtkosten setzen sich aus Miete (300-800 €), Haushaltsgeld (200-400 €), Pflege (abhängig vom Pflegegrad) und Betreuungspauschale (350-600 €) zusammen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse (Sachleistung, Pflegegeld, Wohngruppenzuschlag) liegt der Eigenanteil für Bewohner mit Pflegegrad 3 typischerweise bei 800-1.500 € pro Monat — deutlich weniger als in den meisten Pflegeheimen.

Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI war zuletzt Gegenstand mehrerer Reformvorhaben — Anspruch und Höhe können sich deshalb kurzfristig ändern. Wir nennen hier bewusst keinen Betrag. Die aktuelle Höhe und ob Ihre Wohngruppe die Voraussetzungen erfüllt, erfahren Sie verbindlich bei Ihrer Pflegekasse oder in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Ja. Eine Pflege-WG kann von Angehörigen, Pflegediensten oder Privatpersonen gegründet werden. Voraussetzungen: eine geeignete barrierefreie Wohnung, mindestens 3 pflegebedürftige Mitbewohner und ein ambulanter Pflegedienst. Die genauen Vorgaben regelt das jeweilige Landesrecht (z. B. WTG in NRW, WTPG in Baden-Württemberg). Gründungsberatung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten oder über PflegeNah.