Pflegesachleistung und Kombinationsleistung: Beträge und Verrechnung 2025
Pflegesachleistung oder Pflegegeld — das muss kein Entweder-oder sein. Die Kombinationsleistung erlaubt beides gleichzeitig, anteilig und flexibel. Hier erfahren Sie, welche Beträge 2025 gelten und wie die Verrechnung in der Praxis funktioniert.
Frau Meier, Pflegegrad 3, braucht jeden Morgen Hilfe beim Waschen und Anziehen. Ein Pflegedienst kommt von Montag bis Freitag. Am Wochenende übernimmt ihr Sohn. Darf sie trotzdem noch Pflegegeld bekommen? Ja — und genau das macht die Kombinationsleistung aus. Viele Familien wissen nicht, dass sie nicht zwischen Pflegedienst und Pflegegeld wählen müssen, sondern beides anteilig kombinieren können.
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI: Was steckt dahinter?
Bei der Pflegesachleistung beauftragt die Pflegekasse direkt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der die körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt übernimmt. Die Kasse zahlt dabei nicht Geld an die pflegebedürftige Person, sondern rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag für den jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegesachleistung. Wer Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat und zu Hause lebt, kann Sachleistungen in voller oder anteiliger Höhe in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst muss einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben (§ 72 SGB XI).
Aktuelle Beträge 2025: Pflegesachleistung je Pflegegrad
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeversicherungsleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen nach § 36 Absatz 3 SGB XI (Bekanntmachung vom 14. November 2024) sind:
| Pflegegrad | Sachleistung pro Monat (2025) | Pflegegeld pro Monat (2025, zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 796 Euro | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | 990 Euro |
Diese Beträge sind Obergrenzen: Wenn der Pflegedienst weniger abrechnet als das verfügbare Budget hergibt, verfällt die Differenz — sie wird nicht ausbezahlt und auch nicht angespart. Die Sachleistung ist monatlich abzurufen.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistung: Der Unterschied im Alltag
| Merkmal | Pflegegeld (§ 37) | Pflegesachleistung (§ 36) |
|---|---|---|
| Wer pflegt? | Selbst organisierte Personen (Angehörige, Freunde) | Professioneller ambulanter Pflegedienst |
| Zahlung an wen? | Pflegebedürftige Person (Barbetrag) | Direkt an den Pflegedienst |
| Zweckbindung? | Keine — freie Verwendung | Gebunden an Pflegeleistungen des Dienstes |
| Kontrolle? | Beratungsbesuch halbjährlich | Leistungsabrechnung über Pflegedienst |
| Kombinierbar? | Ja, über § 38 SGB XI | Ja, über § 38 SGB XI |
In der Praxis wählen Familien häufig nach dem, was besser in den Alltag passt. Wer rund um die Uhr Angehörige hat, die verlässlich pflegen können, fährt oft besser mit dem Pflegegeld. Wer morgens pünktlich und fachgerecht versorgt sein muss, braucht den Pflegedienst.
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI
§ 38 SGB XI erlaubt, beide Leistungen in einem Monat zu kombinieren. Wer nicht die volle Sachleistung abruft, bekommt einen anteiligen Pflegegeldanspruch dazu. Die Formel ist einfach: Der Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistung bestimmt den Anteil des Pflegegelds.
Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Nehmen wir Frau Meier mit Pflegegrad 3. Die vollen Leistungen im Monat wären:
- Pflegesachleistung (max.): 1.497 Euro
- Oder Pflegegeld (voll): 599 Euro
Der Pflegedienst rechnet in ihrem Fall 748,50 Euro ab — das entspricht exakt 50 Prozent des Sachleistungsbudgets. Der ungenutzte Anteil beträgt also 50 Prozent.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Sachleistungsbudget gesamt (PG 3) | 1.497,00 Euro |
| Genutzter Sachleistungsanteil (50 %) | 748,50 Euro |
| Ungenutzter Anteil (50 %) | 748,50 Euro |
| Pflegegeldanspruch gesamt (PG 3) | 599,00 Euro |
| Anteiliges Pflegegeld (50 % von 599 Euro) | 299,50 Euro |
| Gesamtleistung im Monat | 748,50 Euro (Dienst) + 299,50 Euro (Pflegegeld) |
Frau Meier erhält also monatlich insgesamt Leistungen im Wert von 1.048 Euro — mehr als mit dem reinen Pflegegeld (599 Euro), aber weniger als mit der vollen Sachleistung (1.497 Euro). Das ist der typische Kompromiss.
Wann lohnt sich welche Variante?
Rein finanziell bietet die Sachleistung das höhere Budget — besonders ab Pflegegrad 3 ist der Unterschied erheblich. Aber Geld ist nicht alles. Wenn ein starkes familiäres Netz vorhanden ist, kann das Pflegegeld als Anerkennung sinnvoller sein als ein Pflegedienst, der täglich in die Wohnung kommt.
Die Kombinationsleistung ist oft ein guter Mittelweg für Familien, die an Wochentagen auf den Dienst angewiesen sind, das Wochenende aber selbst stemmen. Oder für Menschen, die tagsüber Tages- und Nachtpflege nutzen, abends aber von Angehörigen versorgt werden.
Kein Schema passt auf jede Familie. Was zählt, ist, dass die Pflege verlässlich und gut ist — nicht, welche Leistungsart auf dem Bescheid steht.
Antrag und Wechsel: Was ist zu tun?
- Pflegekasse kontaktieren und mitteilen, ob Sie Sachleistung, Pflegegeld oder eine Kombination bevorzugen.
- Pflegedienst mit Versorgungsvertrag beauftragen (bei Sachleistung oder Kombination).
- Leistungsverhältnis schriftlich festhalten — auch das Verhältnis für die Kombinationsleistung.
- Nach sechs Monaten kann das Verhältnis neu verhandelt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert hat.
Häufige Fragen
Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 beträgt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 796 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird direkt zwischen Pflegekasse und dem beauftragten Pflegedienst abgerechnet.
Nein. Nicht genutzte Anteile der Pflegesachleistung verfallen am Monatsende. Sie können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden. Anders verhält es sich beim Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — dieser kann ins nächste Halbjahr mitgenommen werden.
Wer die Kombinationsleistung wählt, ist für sechs Monate an das gewählte Verhältnis von Sachleistung und Pflegegeld gebunden. Ändert sich die Pflegesituation grundlegend, kann ein vorzeitiger Wechsel beantragt werden — die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Der Pflegedienst darf den Höchstbetrag nicht überschreiten, ohne dass der Pflegebedürftige die Differenz selbst zahlt. Überschreitungen müssen im Voraus vereinbart werden. Lassen Sie sich vom Dienst vorab einen Kostenvoranschlag geben.
Ja, genau das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der Pflegegeldanteil entspricht dem prozentualen Anteil der nicht genutzten Sachleistung. Wer 70 Prozent der Sachleistung abruft, erhält noch 30 Prozent des vollen Pflegegelds.
Quellen
- § 36 SGB XI – Häusliche Pflegehilfe (gesetze-im-internet.de)
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung (gesetze-im-internet.de)
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (gesetze-im-internet.de)
- Leistungsbeträge SPV ab 1.1.2025 (Bundesgesundheitsministerium)
- Leistungsansprüche der Versicherten 2025 im Kurzüberblick (BMG)