Pflegegrad

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid

Wer Pflegeleistungen benötigt, muss zuerst einen Antrag stellen. Was danach passiert, welche Fristen gelten und wie Sie sich auf den Gutachterbesuch vorbereiten — das finden Sie hier.

Redaktion PflegeNah·Stand: Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Ein Anruf bei der Pflegekasse, ein Formular — und dann kommt die Bürokratie. Für viele Familien beginnt die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen mitten im Alltag: plötzlich, unvorbereitet, mit zu vielen offenen Fragen. Der Pflegegrad-Antrag ist der erste konkrete Schritt, aber er fühlt sich oft wie eine schwarze Box an. Was genau passiert danach? Wer kommt ins Haus? Und wie lange dauert das alles?

Dieser Ratgeber führt Sie durch den gesamten Ablauf — von der Antragstellung bis zum Bescheid. Ohne Fachjargon, dafür mit den Fristen, die gesetzlich gelten, und Hinweisen, was beim Gutachterbesuch wirklich zählt.

Wo und wie Sie den Antrag stellen

Der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit geht an die Pflegekasse — das ist der Pflegebereich der gesetzlichen Krankenkasse. Wer bei der AOK versichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse; wer in einer Betriebskrankenkasse ist, entsprechend dorthin. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder auch durch Bevollmächtigte gestellt werden — also Familienangehörige, Nachbarinnen oder sogar enge Bekannte, die eine Vollmacht haben. Ein spezielles Formular ist für die erste Kontaktaufnahme nicht zwingend nötig; ein formloser Brief oder Anruf mit dem klaren Wunsch, Pflegeleistungen zu beantragen, reicht aus, um die gesetzliche Frist auszulösen.

Was nach dem Antrag passiert: die gesetzlichen Fristen

Die Pflegekasse hat nach Eingang des Antrags 25 Arbeitstage Zeit, um einen Bescheid zu erteilen. Das klingt lang — und ist es manchmal auch. Innerhalb dieser Frist beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) oder, bei Privatversicherten, Medicproof mit der Begutachtung. Der Auftrag muss laut Gesetz binnen drei Arbeitstagen nach Antragseingang übermittelt werden.

SituationBegutachtungsfrist
Standardfall (häusliche Pflege)25 Arbeitstage
Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha (wenn zur Versorgung nötig)5 Arbeitstage
Häusliche Pflege, Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt10 Arbeitstage
Hospiz oder ambulante Palliativversorgung5 Arbeitstage

Hält die Pflegekasse diese Fristen nicht ein, wird es für sie teuer: Pro begonnene Woche Verspätung sind 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen — automatisch, ohne dass Sie etwas beantragen müssen. Das schafft einen echten Anreiz zur zügigen Bearbeitung.

Die Pflegeberatung: kostenlos und oft unterschätzt

Unmittelbar nach Antragstellung hat die Pflegekasse Sie zu einer Pflegeberatung einzuladen — innerhalb von zwei Wochen. Diese Beratung ist kostenlos und soll helfen, den Verwaltungskram zu entwirren: Welche Leistungen gibt es? Wie organisiert man die häusliche Pflege? Was kommt nach dem Bescheid?

Viele Familien überspringen diesen Termin oder vergessen ihn in der Aufregung. Das wäre schade. Gerade in den ersten Wochen, wenn noch vieles unklar ist, kann ein erfahrener Pflegeberater erheblich helfen — zum Beispiel dabei, das Pflegetagebuch richtig zu führen.

Der Gutachterbesuch: was der MD prüft

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt in der Regel in die gewohnte Umgebung der pflegebedürftigen Person — also nach Hause, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Der Besuch dauert meist zwischen 45 und 90 Minuten.

Bewertet wird nicht, wie viel Zeit Angehörige für die Pflege aufwenden, sondern wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Die Grundlage ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA), das sechs pflegerelevante Lebensbereiche systematisch erfasst.

Das Pflegetagebuch: Ihr wichtigstes Dokument

Ein Pflegetagebuch ist kein Pflichtdokument — aber es kann den Unterschied zwischen einem angemessenen und einem zu niedrigen Pflegegrad bedeuten. Darin halten Sie fest, welche Unterstützung die pflegebedürftige Person täglich benötigt: beim Aufstehen, beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Medikamentengabe.

Wichtig: Nicht die Zeit notieren, die Sie aufwenden, sondern die Tätigkeiten und den Grad der Selbstständigkeit. Also nicht 'Mutter gewaschen: 20 Minuten', sondern 'Mutter kann Oberkörper nicht selbst waschen, benötigt vollständige Übernahme'. Das entspricht der Sprache des NBA-Gutachtens und macht Ihre Angaben beim Besuch nachvollziehbar.

  • Täglich oder mindestens wöchentlich führen — schon zwei bis drei Wochen vor dem Gutachtertermin
  • Konkrete Tätigkeiten und Hilfebedarf beschreiben (nicht Zeitdauer)
  • Auch nächtliche Unterstützung, Sturzrisiko und Orientierungsprobleme dokumentieren
  • Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassbriefe bereithalten
  • Beim Besuch offen über schlechte Tage sprechen — nicht nur den 'guten' Tagesablauf schildern

Nach dem Bescheid: was nun?

Das Gutachten des MD wird Ihnen automatisch zugesandt. Danach folgt der Bescheid der Pflegekasse mit der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen — Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege oder stationäre Versorgung, je nach Pflegegrad.

Wenn Sie den zuerkannten Pflegegrad für zu niedrig halten, haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Das lohnt sich häufig — dazu mehr in unserem Ratgeber zum Widerspruch und zur Höherstufung.

Häufige Fragen

Ja. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen und die gesetzliche Frist zu starten. Schriftliche Unterlagen können Sie danach nachreichen. Entscheidend ist das Datum des ersten Kontakts, da Leistungen frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt werden.

Im Regelfall hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, einen Bescheid zu erteilen. Bei Krankenhausaufenthalt oder Hospizversorgung verkürzt sich die Frist auf 5 Arbeitstage. Hält die Kasse die Frist nicht ein, muss sie für jede begonnene Woche Verspätung 70 Euro zahlen.

Die pflegebedürftige Person sollte beim Besuch anwesend sein. Zusätzlich empfiehlt sich die Anwesenheit einer Pflegeperson oder eines Angehörigen, der den tatsächlichen Hilfebedarf ergänzend schildern kann.

Sie haben ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Rund ein Drittel der Widersprüche führt zu einer Korrektur. Fordern Sie dazu das Gutachten des Medizinischen Dienstes an und prüfen Sie es auf inhaltliche Vollständigkeit.

Ja, sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Auch Familienangehörige, Betreuerinnen oder Bevollmächtigte können den Antrag stellvertretend einreichen.

Quellen